unser heutiges Thema: Tierhalterhaftpflicht

Wer benötigt sie und für wen lohnt es sich?
Wer von uns kennt es nicht, der kleine brave Hund kommt zur Tierpflege und kaum ist Frauchen oder Herrchen aus der Türe raus, ist er plötzlich nicht mehr so lieb und ruhig.
Also spezielle Hundeversicherungen lohnen sich auch für die ruhigsten und liebsten Vierbeiner. Immerhin kann sich jeder Hund einmal erschrecken und dabei etwas umwerfen. Auch der bravste Hund springt vielleicht einmal aus lauter Freude jemanden an, welcher dadurch umgerissen wird, fällt und sich vielleicht dabei verletzt. In einigen Bundesländern ist zudem eine Haftpflicht für Hundebesitzer verpflichtend!
Was ich bis letzte Woche selber nicht wusste, das diese Regelungen auch dann gelten, wenn der Vierbeiner mit dem Besitzer in ein solches Bundesland reist, um dort z.B. Urlaub zu machen oder einfach nur Gassi zu gehen.
Ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung schließt man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab, weil es durch eine Verkettung von Umständen immer zu einem Unfall kommen kann, und nicht, weil man davon ausgeht, dass dieser Fall auch wirklich eintritt. Die Versicherung ist bei den meisten Rassen schon für wenige Euro im Monat zu haben.
Was versichert eine Tierhalterhaftpflicht?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Verursache Schäden im Ausland (beispielsweise im Urlaub)
Die Verwendung sowie der Besitz von nicht versicherungspflichtigen Hunde-, Reittier- und Zugtiertransportanhängern
Bei Pferden: Schäden und Risiken durch Personen, die nicht regelmäßig oder ohne eine Gegenleistung mit dem Pferd umgehen (auch: Fremdreiterrisiko)
Ein Tier kann sowohl Personenschäden als auch Sachschäden verursachen. Deshalb schützt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Halter und Tier vor den Folgekosten beider Schadensarten. Zumeist greift der Schutz auch, wenn beispielsweise der Hund gar nicht mit seinem Halter unterwegs ist, sondern beispielsweise die Nachbarskinder mit ihm Gassi gehen, er sich dabei losreißt, auf die Straße läuft und dabei einen Unfall verursacht.
Fallbeispiel: Tierhaftpflichtversicherung für Hunde
Die verbreitetste Variante der Tierhaftpflichtversicherung ist die Hundehaftpflichtversicherung. Der geliebte vierbeinige Freund muss noch nicht einmal zubeißen, um einen größeren Schaden anzurichten. Das Landgericht Coburg (Az. 13 O 150/11) hat zum Beispiel die Halterin eines Dackels zur Kostenübernahme von 6.500 Euro verpflichtet. Eine Passantin hatte sich vor einem Supermarkt vor angeleinten Dackel erschreckt, als dieser bellend auf sie zugekommen war. Sie wich zurück, stürzte und brach sich dabei wohl einen Lendenwirbel sowie das linke Handgelenk. Die Krankenkasse forderte dann vor Gericht von der Hundehalterin die Behandlungskosten ein. Ohne eine Tierhaftpflichtversicherung müsste die Hundehalterin das Geld aus eigener Tasche bezahlen.
Hier eine Liste der Bundesländer und die Offizielle Regelungen zur Versicherungspflicht
Baden-Württemberg
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde und Hunderassen ab dem 7. Lebensmonat des Hundes
Bayern
keine allgemeine Pflicht
kann aber von örtlichen Ordnungsbehörden im Einzelfall verlangt werden
Berlin
Versicherungspflicht für alle Hunde
Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall
Selbstbeteiligung maximal 500 € pro Jahr
Brandenburg
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen
für bestimmte Rassen kann sich der Hundehalter von der Versicherungspflicht befreien lassen (Wesenstest kann die Ungefährlichkeit belegen)
Bremen
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen
Hamburg
Versicherungspflicht für alle Hunde
Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall
Selbstbeteiligung maximal 500 € pro Jahr
Hessen
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen
Mecklenburg-Vorpommern
keine Versicherungspflicht
Niedersachsen
Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 7. Lebensmonat des Hundes
Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden betragen
Nordrhein-Westfalen
Versicherungspflicht für alle gefährlichen Hunderassen, sowie Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht
Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden betragen
Rheinland-Pfalz
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde
Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 € für sonstige Schäden betragen
Saarland
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Wesenstest kann die Ungefährlichkeit belegen)
Versicherungssumme muss mindestens 1 Mio. € für Personen- und 500.000 € für Sachschäden betragen
Halter müssen die Versicherung jährlich nachweisen
Sachsen
Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen ab dem 7. Lebensmonat des Hundes
Befreiung von der Versicherungspflicht, wenn ein Wesenstest die Ungefährlichkeit belegen kann
Sachsen-Anhalt
Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat des Hundes
Versicherungssumme muss mindestens 1 Mio. € für Sach- und Personenschäden, sowie 50.000 € für Vermögensschäden betragen
Schleswig-Holstein
Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat des Hundes
Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden betragen
Thüringen
Versicherungspflicht für alle Hunde
Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und Sachschäden, sowie 250.000 € für sonstige Schäden betragen